237 236 wachterworkwear.ch B I ERBAUM- PROENEN. SE I T 1788. EN ISO 13688 40+ EN 13758-2 EN 14058 y1 y2 y3 WP EN 14404 Schutzkleidung – Allgemeine Anforderungen Diese Norm ist eine Referenznorm, auf die in anderen Normen verwiesen wird. Sie legt allgemeine Leistungsanforderungen an Ergonomie, Unschädlichkeit, Größenbezeichnung, Alterung, Verträglichkeit und Kennzeichnung von Schutzkleidung sowie an die Informationen, die der Hersteller mit der Schutzkleidung mitliefern muss, fest. Sie wird nur in Kombination mit anderen Normen angewendet, die Anforderungen an spezifische Schutzleistungen enthalten. Leistungsstufen: Stufe 0: Knieschützer, die keinen Schutz gegen Durchstich bieten und bei der Prüfung auf einer glatten, ebenen Fläche eine Druckverteilung von weniger als 30 N aufweisen. Stufe 1: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 100 N Schutz gegen Durchstich bieten und bei der Prüfung auf einer glatten, ebenen Fläche eine Druckverteilung von weniger als 30 N aufweisen. Stufe 1U: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 100 N Schutz gegen Durchstich bieten und bei der Prüfung auf einer unebenen Fläche eine Druckverteilung von weniger als 30 N aufweisen. Stufe 2: Knieschützer, die bei einer Kraft von mindestens 250 N Schutz gegen Durchstich bieten und bei der Prüfung auf einer unebenen Fläche eine Druckverteilung von weniger als 30 N aufweisen. Der von BP® verwendete Knieschutz entspricht immer der Leistungsstufe 0 oder 1, Typ 2. Typ 2: Kniepolster in Kombination mit Kleidungsstücken Textilien – Schutzeigenschaften gegen ultraviolette Sonnenstrahlung Diese Art von Schutzkleidung soll die Träger*innen vor krebserregenden UV-Strahlen schützen. Es handelt sich meist um Kleidung, die im Frühjahr/ Sommer in Außenbereichen getragen wird. Nach EN 13758-1 muss der UV-Schutzfaktor (UPF) sämtlicher verwendeten Materialien gemessen werden. Der niedrigste Wert des UV-Schutzfaktors muss größer als 40 sein (UPF 40+). Anforderungen und Prüfverfahren für Bekleidung zum Schutz der Träger*innen vor UV-Strahlung sind in EN 13758-2 festgelegt. Ultraviolette Strahlung (UVR): elektromagnetische Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 180 nm und 400 nm UV-A: ultraviolette Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 315 nm und 400 nm UV-B: ultraviolette Strahlung mit einer Wellenlänge zwischen 280 nm und 315 nm Luftdurchlässigkeit (AP): Es gibt drei mögliche Klassen. Materialien der Klasse 1 sind für niedrige Luftgeschwindigkeiten von weniger als 1 m/s geeignet, wie sie z. B. in kühlen Innenräumen herrschen. Materialien der Klasse 2 sind für Luftgeschwindigkeiten von weniger als 5 m/s geeignet und Materialien der Klasse 3 für hohe Luftgeschwindigkeiten von ≥ 5 m/s, wie z. B. bei Aktivitäten im Freien. Schutzkleidung – Kleidungsstücke zum Schutz gegen kühle Umgebungen Kühle Umgebung wird in der Norm als mögliche Kombination aus Luftfeuchte und Wind bei Temperaturen von −5 °C und darüber definiert. Je geringer der Wärmedurchgangswiderstand (Rct-Wert) ist, desto leichter dringt die vom Menschen produzierte Wärme durch die Kleidung nach außen. „y1“ entspricht der Klasse des Wärmedurchgangswiderstands Rct (m² K/W) Klasse 1 = 0,06 ≤ Rct < 0,12 Klasse 2 = 0,12 ≤ Rct < 0,18 Klasse 3 = 0,18 ≤ Rct < 0,25 Klasse 4 = 0,25 ≤ Rct „y2“ entspricht der Klasse der Luftdurchlässigkeit, AP (mm/s) „y3“ entspricht der Grundwärmeisolation Icler (optional bei Klasse 1-3) „WP“ entspricht dem Wasserdurchgangswiderstand (optional) Bei Nichtprüfung werden die Buchstaben „y“ und „WP“ durch „x“ ersetzt. Persönliche Schutzausrüstung – Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung Die Norm 14404 legt die Anforderungen an Knieschutz für Arbeiten in kniender Haltung fest. Neben den Anforderungen an die Kennzeichnung von Knieschutz und den Inhalt von Herstellerinformationen werden Prüfverfahren und Leistungsstufen definiert. Knieschutz muss im Gebrauch sicher und für seinen Zweck geeignet sein. Er muss so gestaltet und hergestellt werden, dass er Schutz bietet und die Träger*innen nicht gefährdet, wenn er nach den Herstelleranweisungen eingesetzt wird. Klasse 1 =100 < AP Klasse 2 = 5 < AP ≤ 100 Klasse 3 = AP ≤ 5
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